Was und wie wird gefördert
- Zuschuss bis zu je Brennstoffzelle
- Für den Einbau in neue oder bestehende Gebäude
- Für Wohn- und Nichtwohngebäude
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
Was wird gefördert
Förderung des Einbaus von stationären Brennstoffzellensystemen
- in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5,0 kW elektrischer Leistung,
- in neue oder bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude.
Förderung für:
- ein Brennstoffzellensystem und dessen Installation und Inbetriebnahme sowie für die erforderlichen Umfeldmaßnahmen – bei integrierten Geräten auch die Kosten für den weiteren Wärmeerzeuger
- Vollwartungsvertrag in den ersten 10 Jahren – diese müssen fest vereinbart sein
- Leistungen der Energieeffizienz-Expertin oder des Energieeffizienz-Experten
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)
- gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen
Zuschusshöhe
Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 40 % der förderfähigen Gesamtkosten, maximal den Wert für die Leistungsklasse Ihres Brennstoffzellensystems.
Der maximale Zuschuss für die Leistungsklasse der Brennstoffzelle setzt sich zusammen aus
- einem Festbetrag von 6.800 Euro und
- einem leistungsabhängigen Betrag von 550 Euro je angefangene 100 W elektrische Leistung.