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Preise Energie- und Bauberatung
 

Preisliste


Energieberatung mit individuellen Sanierungsfahrplan

Einfamilienhäuser 
Förderung 650 €

zusätzliche Wohneinheit
ca. 1.499 €
(Eigenanteil  ab 849 €)

150 € für 2. WE

Wohnhäusern mit drei Wohneinheiten

Förderung 850 €

2.100 €

(Eigenanteil ab 1.250 €)

Jede weitere Wohneinheit ab der 3. WE100 €
Aufschlag Denkmalgebäude 400 €
Erläuterung des Energieberatungsberichts in einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung



500 €
förderfähig 250 €

Fahrkosten
0,89 €/km ab 50km


Der individuelle Sanierungsfahrplan hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und erwirkt einen zusätzlichen Förderbonus von 5% bei Einzelmaßnahmen. Dies dient dazu um die höhere Förderung eines Effizienzhauses gegenüber den Einzelmaßnahmen abzumildern und den Bauherren dazu zu bewegen mehrere Einzelmaßnahmen bis zum Effizienzhaus umzusetzen.

  • Ihr Gebäude in Deutschland steht 
  • der Bauantrag für das Wohngebäude mindestens zehn Jahre zurückliegt,
  • das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient

Der Beratende zahlt nur den Eigenanteil. Die Förderung wird nicht an den Beratenen, sondern an den Energieberater ausgezahlt wird. Der Berater ist verpflichtet, den Zuschuss mit seinem Beratungshonorar zu verrechnen.


Baubegleitung und Controlling für KfW- Effizienzhaus

 

Effizienzhaus im Neubau KfW 40 NH
inkl. LCA  Nachweis (Ökobilanzberechnung (KfW297/298/ 299/ 300)
DIe Kosten werden durch einen Zuschuss der KfW gefördert, diese können als zusätzlichen Finanzierungsbetrag zum selben Zinssatz gefördert werden.


ja nach Aufwand 4.000€ - 10.000 €

Angebot abfragen

Effizienzhaus im Altbau 1 und 2 Familienhäuser

Bewertung des Iststandes mit Varienatenuntersuchung zur Beantragung eines Effizienzhaus - Kredit mit Tilgungszuschuss oder 
Zuschuss 
Diese Maßnahme sollte mit einer geförderten Energieberatung (50 %) verbunden werden um das Potential des Gebäudes und die passende Effizienzhausstufe zu ermitteln.


Baubegleitung und Bestätigung der Effizienzhausstufe nach Durchführung 

5.000 - 10.000 €
Förderung von 50% möglich
Effizienzhaus im Altbau Mehrfamilienhäuser ab 3 WE

Bewertung des Iststandes mit Varienatenuntersuchung zur Beantragung eines Effizienzhaus - Kredit mit Tilgungszuschuss oder 
Zuschuss 
Diese Maßnahme sollte mit einer geförderten Energieberatung (80%) verbunden werden um das Potential des Gebäudes und die passende Effizienzhausstufe zu ermitteln.


Baubegleitung und Bestätigung der Effizienzhausstufe nach Durchführung 
4.000 € je WE 

Förderung von 50% möglich
Stundenverrechnungssatz für zusätzliche Leistungen
85,50 €

Fahrkosten 

0,89 €/km
Energiebedarfsausweis reduzierter Preis in Verbindung mit der energetischen Begleitung250,00 €


Nachweis und Controlling für Einzelmaßnahme






Prüfung der Angebote & baulichen Gegebenheiten, Kontrolle der Umsetzung, Bestätigung nach Abschluss sowie Abruf der Fördergelder
5,0 % der Antragssumme ohne iSfp

2,5 % der Antragssumme mit iSFP

500 € Mindesthonorar

  Stundenverrechnungssatz für zusätzliche Leistungen

85,50 € 

Fahrkosten
0,89 €/km 


Bestätigung der fachgerechten Umsetzung bei Eigenleistungen500 € - 1000 €


Die Kosten der Baubegleitung und der Bestätigungen können zu 50% gefördert werden.


Energieausweis für Wohngebäude & Gewerbeimmobilien

 

Energiebedarfsausweis (Wohngebäude bis 2 WE oder Gewerbe bis 500m²)
bei Übergabe aller Bauunterlagen
ca. 430,00 €
Energiebedarfsausweis (Wohngebäude bis 2 WE oder Gewerbe bis 500m²)
bei Aufnahme von Gebäudedaten vor Ort
ca. 690,00 €
jede weitere Wohneinheit90,00 €
Energieverbrauchsausweis Wohngebäude (Datenlieferung durch  AG)130,00 €
Energieverbrauchsausweis Nichtwohngebäude (Datenlieferung durch  AG)
230,00 €
zzgl. Fahrkosten 0,89 €/km
Nichtwohngebäude über 500m² / Mischgebäude (NWG&WG) / Wohngebäude über 3 WEauf Anfrage

Energieausweise auf Grundlage des Energiebedarfs sind wesentlich aufwendiger als ein Verbrauchsausweis. Für Wohngebäude, die weniger als 5 Wohneinheiten haben und für die der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt worden ist, ist nur ein Energiebedarfsausweis rechtsgültig. Dies gilt nicht, wenn das Wohngebäude

  • 1. schon bei der Baufertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 (BGBl. I S. 1554) eingehalten hat oder 
  • 2. durch spätere Änderungen mindestens auf das in Nummer 1 bezeichnete Anforderungsniveau gebracht worden ist.