Preisliste
Energieberatung mit individuellen Sanierungsfahrplan
Einfamilienhäuser Förderung 650 € zusätzliche Wohneinheit | ca. 1.499 € (Eigenanteil ab 849 €) 150 € für 2. WE |
Wohnhäusern mit drei Wohneinheiten Förderung 850 € | 2.100 € (Eigenanteil ab 1.250 €) |
Jede weitere Wohneinheit ab der 3. WE | 100 € |
Aufschlag Denkmalgebäude | 400 € |
Erläuterung des Energieberatungsberichts in einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung | 500 € förderfähig 250 € |
Fahrkosten | 0,89 €/km ab 50km |
Der individuelle Sanierungsfahrplan hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und erwirkt einen zusätzlichen Förderbonus von 5% bei Einzelmaßnahmen. Dies dient dazu um die höhere Förderung eines Effizienzhauses gegenüber den Einzelmaßnahmen abzumildern und den Bauherren dazu zu bewegen mehrere Einzelmaßnahmen bis zum Effizienzhaus umzusetzen.
- Ihr Gebäude in Deutschland steht
- der Bauantrag für das Wohngebäude mindestens zehn Jahre zurückliegt,
- das Gebäude überwiegend dem Wohnen dient
Baubegleitung und Controlling für KfW- Effizienzhaus
Effizienzhaus im Neubau KfW 40 NH inkl. LCA Nachweis (Ökobilanzberechnung (KfW297/298/ 299/ 300) DIe Kosten werden durch einen Zuschuss der KfW gefördert, diese können als zusätzlichen Finanzierungsbetrag zum selben Zinssatz gefördert werden. | ja nach Aufwand 4.000€ - 10.000 € Angebot abfragen |
Effizienzhaus im Altbau 1 und 2 Familienhäuser Bewertung des Iststandes mit Varienatenuntersuchung zur Beantragung eines Effizienzhaus - Kredit mit Tilgungszuschuss oder Zuschuss Diese Maßnahme sollte mit einer geförderten Energieberatung (50 %) verbunden werden um das Potential des Gebäudes und die passende Effizienzhausstufe zu ermitteln. Baubegleitung und Bestätigung der Effizienzhausstufe nach Durchführung | 5.000 - 10.000 € Förderung von 50% möglich |
Effizienzhaus im Altbau Mehrfamilienhäuser ab 3 WE Bewertung des Iststandes mit Varienatenuntersuchung zur Beantragung eines Effizienzhaus - Kredit mit Tilgungszuschuss oder Zuschuss Diese Maßnahme sollte mit einer geförderten Energieberatung (80%) verbunden werden um das Potential des Gebäudes und die passende Effizienzhausstufe zu ermitteln. Baubegleitung und Bestätigung der Effizienzhausstufe nach Durchführung | 4.000 € je WE Förderung von 50% möglich |
Stundenverrechnungssatz für zusätzliche Leistungen | 85,50 € |
Fahrkosten | 0,89 €/km |
Energiebedarfsausweis reduzierter Preis in Verbindung mit der energetischen Begleitung | 250,00 € |
Baubegleitung und Controlling für Bafa BEG - Einzelmaßnahme
Prüfung der Angebote & baulichen Gegebenheiten, Kontrolle der Umsetzung nach den geltenden Vorgaben der Bafa, Bestätigung nach Abschluss, Erstellung des Verwendungsnachweises und Abruf der Fördergelder | ohne iSfp 5,0 % der Antragssumme mit iSfp 3,0 % der Antragssumme 500 € Mindesthonorar |
Stundenverrechnungssatz für zusätzliche Leistungen | 85,50 € |
Fahrkosten | 0,89 €/km |
Bestätigung der fachgerechten Umsetzung bei Eigenleistungen | 500 € - 1000 € |
Die Kosten der Baubegleitung und der Bestätigungen können zu 50% gefördert werden.
Energieausweis für Wohngebäude & Gewerbeimmobilien
Energiebedarfsausweis (Wohngebäude bis 2 WE oder Gewerbe bis 500m²) bei Übergabe aller Bauunterlagen | ca. 430,00 € |
Energiebedarfsausweis (Wohngebäude bis 2 WE oder Gewerbe bis 500m²) bei Aufnahme von Gebäudedaten vor Ort | ca. 690,00 € |
jede weitere Wohneinheit | 90,00 € |
Energieverbrauchsausweis Wohngebäude (Datenlieferung durch AG) | 130,00 € |
Energieverbrauchsausweis Nichtwohngebäude (Datenlieferung durch AG) | 230,00 € |
zzgl. Fahrkosten | 0,89 €/km |
Nichtwohngebäude über 500m² / Mischgebäude (NWG&WG) / Wohngebäude über 3 WE | auf Anfrage |
Energieausweise auf Grundlage des Energiebedarfs sind wesentlich aufwendiger als ein Verbrauchsausweis. Für Wohngebäude, die weniger als 5 Wohneinheiten haben und für die der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt worden ist, ist nur ein Energiebedarfsausweis rechtsgültig. Dies gilt nicht, wenn das Wohngebäude
- 1. schon bei der Baufertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 (BGBl. I S. 1554) eingehalten hat oder
- 2. durch spätere Änderungen mindestens auf das in Nummer 1 bezeichnete Anforderungsniveau gebracht worden ist.