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Schwerpunkte
 

Energieeffizient Sanieren

Das Förderprogramm der KfW Energieeffizient Sanieren dient der Förderung (Zuschuss und / oder zinsgünstiger Kredit) von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes in Wohngebäuden (auch Wohnheime, Alten- und Pflegeheime).

  • Gefördert werden Gebäude, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.
  • Prinzipiell steht allen Antragsberechtigten die Kreditvariante zur Verfügung- Eigentümern von Ein- u. Zweifamilienhäusern / Eigentumswohnungen (selbst genutzt oder vermietetet) können auch die Zuschussvariante in Anspruch nehmen.

Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen. Auf Grundlage der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV2009).

Antragsberechtigte

  • Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden sowie Erwerber von neu sanierten Wohngebäuden, z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Das angestrebte energetische Niveau sowie die geplanten Maßnahmen sind mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen. Einen Tilgungszuschuss erhalten Sie, wenn nach Abschluss des Sanierungsvorhabens das geförderte KfW-Effizienzhaus-Niveau sowie die plangemäße Durchführung der Maßnahmen durch den Sachverständigen nachgewiesen werden.

Kombination mit anderen Förderprogrammen

  • Sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Investitionen nicht übersteigt, kann das Förderprogramm zusätzlich mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.